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Autodiebstahl im Ausland: Wie vermeiden? Was, wenn's passiert?

Ein Autodiestahl ist ein schwerer Schlag. Noch schlimmer ist es, wenn es im Ausland passiert. Hier gibt es Tipps, wie man vermeiden kann, dass das Auto gestohlen wird - und was zu tun ist, wenn es trotzdem passiert.

 ©Volkswagen Nutzfahrzeuge

Ein Autodiebstahl ist für den Betroffenen ein ziemlicher Hammer. Das gilt zu Hause und erst recht im Ausland. Aber nicht nur ganze Autos werden Beute von Langfingern, auch Fahrzeugteile, Urlaubsgepäck oder Wertsachen.

Auch jenseits der Grenzen sind deutsche Urlauber gerne mit dem eigenen Auto unterwegs. Leider aber werden immer wieder Reisende bei dieser Gelegenheit Opfer von Autodieben. Für die Betroffenen ist das besonders unangenehm. Denn neben dem Ärger über den Verlust des Wagens gesellt sich die Erkenntnis, fern von zu Hause gestrandet zu sein. Dazu kommt nicht selten noch die Aussicht, einige Mühe mit fremder Polizei und Behörden in Landessprache vor sich zu haben.

In vielen Ländern ist das Problem Autodiebstahl bekannt. Häufig findet man deshalb bewachte Parkplätze. „Bewachte Parkplätze oder Parkgaragen zu nutzen, ist eine der besten Methoden, eine böse Überraschung zu vermeiden", rät Torsten Sauer, Leiter Produktmanagement Kraftfahrt der HDI-Versicherung. Außerdem sollten der Zündschlüssel immer abgezogen und Türen und Fenster des Autos immer verschlossen werden, sobald das Fahrzeug abgestellt wird. Das gilt auch für kurze Stopps, zum Beispiel an der Tankstelle.

Beim Verriegeln des Fahrzeugs mit der Funkfernbedienung sollte der Fahrer generell darauf achten, dass das Fahrzeug das Verschließen mit Blinken bestätigt. Denn häufig werden zum Fahrzeugdiebstahl Funkblocker eingesetzt, die das Funksignal der Fernbedienung stören. Und bei Cabriolets ist es ratsam, neben Türen und Fenstern immer auch das Verdeck zu schließen. Zusätzlich eingebaute Wegfahrsperren oder versteckte Schalter, die den Zündkreislauf unterbrechen, können ebenso einen Diebstahl des Fahrzeugs verhindern. Die serienmäßigen elektronischen Wegfahrsperren sind dagegen für professionell operierende Täter kein Problem.

Nach dem ersten Schreck sollte der Bestohlene sofort handeln. Als erstes muss in jedem Fall der Diebstahl bei der Polizei angezeigt werden. Beherrscht der Reisende die Landessprache nicht wirklich, sollte er sich möglichst qualifizierte Hilfe besorgen, damit bei der Anzeige kein Fehler unterläuft. Spätestens nach der Rückkehr nach Hause sollte dann auch die deutsche Polizei verständigt werden.

So schnell wie möglich, spätestens aber innerhalb einer Woche, ist auch der eigene Versicherer zu informieren. Denn der Diebstahl des Fahrzeugs ist über die Teilkaskoversicherung gedeckt. HDI-Experte Sauer erklärt: „Damit der Versicherer den Schaden übernehmen kann, braucht er in der Regel den Nachweis der Anzeige bei der Polizei, also zum Beispiel eine Kopie des Polizeiprotokolls, alle Fahrzeugschlüssel und die Fahrzeugpapiere, die Abmeldebescheinigung von der Zulassungsstelle und die schriftliche Schadenanzeige des Kunden."

Taucht das Auto innerhalb eines Monats wieder auf, muss der Eigentümer das Fahrzeug zurücknehmen. Bei den Kosten für den Rücktransport helfen ein Autoschutzbrief oder entsprechende Leistungen der Kfz-Versicherung weiter. Einen Monat nach Eingang der schriftlichen Schadenanzeige geht das Fahrzeug ins Eigentum der Versicherung über. Erstattet wird dann in der Regel der Wiederbeschaffungswert. Für sehr junge Fahrzeuge erstattet der Versicherer - abhängig vom gewählten Versicherungsschutz - den Neuwert. Sollte der Wagen später wieder auftauchen, hat der Bestohlene nichts mehr damit zu tun.

Häufig haben es Langfinger aber gar nicht auf das Auto selbst abgesehen. Denn in Urlauberautos befinden sich oft wertvolles Reisegepäck und andere Wertsachen. Und auch fest verbaute Fahrzeugteile wie Navigationsgeräte oder Airbags sind begehrte Ziele der Diebe. Wichtig ist es deshalb, auch im Urlaub nie Wertsachen im Wagen zu lassen. Auch Gepäck gehört, sobald das Ziel der Reise erreicht ist, nicht mehr in den Kofferraum.

Wurde das Auto aufgebrochen, sollten Schäden am Fahrzeug fotografiert, die örtliche Polizei benachrichtigt und der Einbruch angezeigt werden. Als nächstes gilt es auf einer Liste festzuhalten, was alles gestohlen wurde. Abhanden gekommene Scheck- und Kreditkarten sollten sofort telefonisch gesperrt werden, bei gestohlenen Ausweispapieren helfen deutsche Botschaften oder Konsulate weiter.

Für fest eingebautes Fahrzeugzubehör und Fahrzeugteile kommt die Teilkasko-Versicherung auf. Reise- und Tagesgepäck sind oft durch die Hausratversicherung gedeckt, wenn diese über eine sogenannte Außendeckung verfügt. Wird das Fahrzeug nur beschädigt aber nichts entwendet, zum Beispiel weil der Dieb gestört wurde, sind die Schäden am Fahrzeug ein Fall für die Vollkasko-Abdeckung.

Der Schaden ist innerhalb einer Woche der Versicherung zu melden. Der Versicherer benötigt dann eine Beschreibung des Tathergangs, das Polizeiprotokoll bzw. das polizeiliche Aktenzeichen und eine Liste der gestohlenen Gegenstände mit Anschaffungswert und Beschreibung. Außerdem sollten von Wertgegenständen möglichst die Rechnungen beigefügt werden.

dpp-AutoReporter/wpr