Dashcam-Aufnahmen: Urteil zur Zulässigkeit bei Unfall
Dürfen Aufnahmen sogenannter Dashcams vor Gericht bei gewöhnlichen Verkehrsunfällen ausgewertet werden? Das Oberlandesgericht Nürnberg hat dazu nun geurteilt.
Aufzeichnungen so genannter Dashcams im Auto dürfen auch für gewöhnliche Verkehrsunfälle ausgewertet werden. Das hat das Oberlandesgericht Nürnberg in einem Prozess entschieden (Az. 13 U 851/17).
Wie die Deutsche Anwaltshotline berichtet, war im vorliegenden Fall ein Lkw auf der Autobahn von hinten in einen Pkw gefahren. Dessen Fahrer behauptete, der Trucker sei mit überhöhter Geschwindigkeit und zu geringem Sicherheitsabstand unterwegs gewesen. Als er verkehrsbedingt habe bremsen müssen, sei es daher zu dem Unfall gekommen. Der Lkw-Fahrer aber widersprach seinem Unfallgegner. Dieser hatte seinen Angaben nach unvermittelt von der linken Spur auf die rechte hinübergezogen und dann ohne erkennbaren Grund gebremst. Der Unfall sei so für ihn nicht zu vermeiden gewesen, gab der Brummifahrer am. Das könne er auch mit der Aufnahme einer Dash-Cam beweisen. Da der Pkw-Fahrer dadurch seine Persönlichkeitsrechte verletzt sah, ging der Fall vor Gericht.
Das Oberlandesgericht Nürnberg bestätigte jedoch die Entscheidung der Vorinstanz. Es ergeben sich keine Verletzungen der Intim- oder Privatsphäre des Pkw-Fahrers oder anderer Autofahrer durch die Auswertung, stellten die Richter fest. Die Aufnahmen richteten sich nicht gegen einzelne Personen und Fahrer von unbeteiligten Fahrzeugen seien nicht zu erkennen. Damit gelte für eine Dashcam auch nicht die Regelungen wie für eine normale Videoüberwachung, so das Gericht, zumal Dashcams im Gegensatz zu fest installierten Videokameras nicht gekennzeichnet sein müssen.
Bisher war Bildmaterial solcher Kameras nur in strafrechtlichen Prozessen verwendet worden und nicht in zivilrechtlichen wie einem Autounfall. Doch ging es hier aus Sicht des Gerichts nur um die Verwertung von relevanten Szenen zum Unfallhergang und nicht um deren Beurteilung. Die Aufnahmen stützten letztendlich die Version des Lkw-Fahrers.