Erhöhte Gefahr von Wildunfällen
Im Herbst steigt die Zahl der Wildunfälle drastisch an: Besonders wenn es dämmert, am frühen Abend oder Morgen, müssen Autofahrer in Waldstücken damit rechnen, dass Tiere die Straße queren.
Deshalb auf jeden Fall langsam fahren, die Straßenränder im Auge behalten und bremsbereit sein. Dies gilt in besonderem Maß, wenn am Straßenrand auch noch das dreieckige Straßenschild mit einem springenden Reh zu sehen ist. In der Vielzahl der Fälle taucht das Wild in einer Entfernung von nur 20 Metern oder noch weniger vor dem Fahrzeug auf und das auch meist nicht allein, sondern im Rudel. Wer zu schnell fährt, hat keine Chance zu bremsen. Wichtig ist auch, sofort abzublenden und zu hupen.
Jedes Jahr ereignen sich rund 240.000 Wildunfälle in Deutschland, wobei ein Schaden laut der HUK-Coburg Versicherung im Durchschnitt mehr als 2300 Euro kostet. Für Schäden, die durch eine Karambolage mit Tieren jeglicher Art, zum Beispiel Haarwild oder Fasanen, entstehen, ist die Teilkasko-Versicherung zuständig. Wichtig für Versicherte mit einer Vollkasko-Versicherung: Zwar beinhaltet diese immer eine Teilkasko-Versicherung, jedoch wirkt sich ein hier entstandener Wildschaden in keiner Weise auf den Schadenfreiheitsrabatt der Vollkasko aus.
Ist der Unfall passiert: Sofort Warnblinkanlage anschalten, Warnweste anziehen, Unfallstelle mit einem Warndreieck in genügendem Abstand sichern und die Polizei verständigen. Die Beamten informieren den Jagdpächter, nehmen den Unfall auf und erstellen eine Bescheinigung über den Wildunfall. Letztere muss dem Versicherer bei Schäden über 1000 Euro vorgelegt werden.
Gar nicht selten ereignet sich ein Unfall, ohne dass das Fahrzeug mit einem Tier - zum Beispiel Wildschwein, Fuchs, Reh oder Hase - direkt zusammenstößt. Unfallgrund: Der Autofahrer erschreckt und verreißt das Lenkrad. Auch gibt es Autofahrende, die dem Tier bewusst ausweichen; die Teilkasko zahlt in solch einem Fall - aber nicht immer! Der Fahrende muss nachweisen, dass das Ausweichen als Rettungsmaßnahme erforderlich war und einen größeren Schaden verhindert hat. Gemäß der aktuellen Rechtsprechung muss der Fahrer dafür schon den Zusammenprall mit einem Wildschwein, Reh oder Hirsch nachweislich vermieden haben - Pech für Waschbären.
Wer jedoch Hase und Co. ausweicht, steht auch nicht ohne Versicherungsschutz da - vorausgesetzt alledings, er hat eine Vollkasko-Versicherung abgeschlossen. Sie übernimmt normalerweise die Schäden, die durch ein Ausweichmanöver solcher Art entstehen.