Supernummer für Oldies: Saison plus H
Seit Februar warteten die Besitzer von Oldtimern, dass die damals vom Bundesrat erlassene Verordnung Realität wird. Denn danach klönnen auch Oldtimer mit H-Kennzeichen saisonal zugelassen werden und dabei Kfz-Steuer sparen (VW-Bulli.de berichtete). Doch es dauerte bis Oktober dieses Jahres, ehe die Details im Amtsblatt veröffentlicht wurden - ein Lehrstück deutscher Bürokratie.
Die Besitzer historischer Fahrzeuge gehen in der Regel sehr sorgfältig mit ihren Schätzchen um. Ihre Fahrzeuge haben meist eine ganz besondere Geschichte und oft einen nicht unerheblichen Wert. Jetzt winkt eine kräftige Steuerersparnis für die Oldtimer. Darauf machen die Sachverständingen der Überwachungsorganisation KÜS aufmerksam.
Die Kfz-Steuern müssen bisher für ein ganzes Jahr im Voraus entrichtet werden. Darüber haben sich vieleder Besitzer historischer Fahrzeuge geärgert, denn die Oldtimer werden hauptsächlich in den Sommermonaten gefahren und nicht den Einflüssen etwa von Streusalz im Winter ausgesetzt, also in dieser Zeit nicht genutzt. Der Bundesrat hatte bereits am 10.2.2017 eine Verordnung erlassen, nach der historische Fahrzeuge mit H-Kennzeichen auch mit einem Saisonkennzeichen – also für wenige Monate im Jahr – angemeldet werden können. Diese Kombination war bisher unzulässig. Mit 430 590 angemeldeten Fahrzeugen mit H-Kennzeichen hatte im Jahr 2016 die Anzahl der Oldtimer auf unseren Straßen den Höchststand erreicht.
Wenn ein Fahrzeug die Altersgrenze von 30 Jahren erreicht hat, kann es bei einer amtlichen Kfz-Prüforganisation eine Einstufung als Oldtimer zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes erhalten. Wird diese positiv beschieden, steht der Beantragung des sogenannten H-Kennzeichens nichts mehr im Wege. Ein günstiger Steuertarif ist dann die Folge. Es hat leider etliche Monate gedauert, bevor die Verordnung in die Praxis umgesetzt wurde. Dies geschieht in der Regel mit der Veröffentlichung der Bundesratsverordnung im Amtsblatt - und zog sich bis in den Oktober 2017 hin. In der Zwischenzeit kann man sich in aller Ruhe bei den Zulassungsstellen erkundigen, welche Kosten mit der Umstellung verbunden sind.
Wir haben das für unseren Redaktions-Bulli, einen T 2, mal überschlägig ausgerechnet. Der jährliche Steuersatz von 191 Euro würde sich auf 95,50 Euro halbieren, wenn man ein Saison-Kennzeichen für sechs Monate erwirbt. Man spart also 95,50 Euro. Zwei Saison-Kennzeichen-Schilder kosten in LB rund 22 Euro. (Im Internet gibt es Kennzeichen ab 5,50 Euro pro Schild plus Versandkosten). Die Zulassungsstelle berechnet für die Außerbetriebssetzung eines Fahrzeugs, also für die Abmeldung 7,40 Euro. Wer einen neuen Personalausweis mit Internetzulassung und ein entsprechendes Kartenlesegerät nutzen kann, zahlt dafür nur 6,20 Euro (i-net-Zulassung). Die Wiederzulassung muss vor Ort vorgenommen werden - das kostet 12,10 Euro. Die beiden Klebesiegel für die Nummernschilder können nochmals 2,40 Euro kosten. Fazit: Günstig und geplant wird man mit etwa 35 Euro eine solche Aktion durchziehen können. Da bleiben in unserem Fall immer noch 60 Euro pro Jahr übrig.
Die Kfz-Versicherung auf ein halbes Jahr umzustellen, lohnt sich in aller Regel nicht. Das sagen die Experten der HUK Coburg. Außerdem sollte ein Auto auch dann versichert sein, wenn es saisonal abgemeldet in einer Garage steht -auf der Straße darf es dann ja nicht abgestellt sein. Wer ein Saisonkennzeichen beantragt und nicht bereits in der niedrigsten Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) fährt, sollte beim Versichern daran denken: Nur wenn der Vertrag mindestens 180 Tage im Jahr läuft, wird er bei Schadenfreiheit jährlich in eine bessere SF-Klasse eingestuft. Zugleich kann sich ein Saisonfahrer mit kombinierter Kfz-Haftpflicht- und Kasko-Versicherung darauf verlassen, dass auch im Ruhezeitraum in der Teilkasko- und der Kfz-Haftpflicht Versicherungsschutz besteht. Sollte das Auto zum Beispiel aus dem Winterquartier gestohlen werden, wäre das ein Fall für die Versicherung.
Entspannt zurücklehnen kann sich ein Saisonfahrer auch beim Thema Haupt- und/oder Abgasuntersuchung. Fallen die Untersuchungen in die Ruhezeit, genügt es, sich im ersten Monat der Wieder-Inbetriebnahme unverzüglich um neue Prüfsiegel zu kümmern.Die Ummeldung von einem normalen auf ein Saisonkennzeichen ist ganz unkompliziert. Man bittet einfach seinen Kfz-Versicherer, eine entsprechende elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) an die örtliche Zulassungsstelle zu schicken. Schon steht der Ummeldung nichts mehr im Wege.