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Jetzt Versicherung checken

Jedes Jahr, kurz vor Anfang Dezember, erinnern Fachleute daran, die Ausgaben für die eigene Fahrzeugversicherung zu prüfen und raten immer wieder dazu, die Prämien zu vergleichen. Hilfreich sind dabei Vergleichsportale. Doch solche Vergleiche haben auch ihre Probleme, denn nicht alle Verträge und Vorschläge sind identisch. Einen interessanten Hinweis für junge Fahrer hat jetzt der Versicherer HUK Coburg gegeben.

Fahranfänger können Opa-Tarife nutzen ©ACE

Das Vergleichportal Check24 sagt: Jetzt ist der beste Zeitpunkt für den Wechsel der Kfz-Versicherung: Die durchschnittlichen Haftpflichtbeiträge für Versicherungswechsler sind seit Juli 2017 um 14 Prozent gesunken. Aktuell kostet die Kfz-Haftpflichtversicherung durchschnittlich 287 Euro, im Juli zahlten Verbraucher im Schnitt noch 333 Euro. Das vorläufige Beitragsniveau im November 2017 liegt bislang vier Prozent über dem Vorjahreswert und sogar 51 Prozent über dem Oktoberwert von 2009. Damals zahlten CHECK24-Kunden im Schnitt 190 Euro für ihre Kfz-Haftpflichtversicherung - 97 Euro weniger als heute.

Verbraucher sollten mit dem Versicherungswechsel nicht mehr länger warten. Einzelne Versicherer erhöhen die Beiträge bereits vor dem Wechselstichtag am 30. November. Spätestens ab Dezember ziehen die Preise dann insgesamt wieder an. Ein beachtenswertes Beispiel wurde dokumentiert. So kann ein Paar 838 Euroim Jahr sparen, wenn beide bisherigen Verträge gekündigt und durch andere ersetzt werden. Herangezogen wurden die  zehn günstigsten Tarife. Der Billigste verlangt 581 Euro jährlich, beim teuersten Anbieter werden 1.420 Euro fällig. Das entspricht einer möglichen Ersparnis von 838 Euro bzw. 59 Prozent. Bei einem Fahranfänger kann das Sparpotenzial sogar mehr als 2.000 Euro betragen.

Der Versicherer HUK Coburg gibt Fahranfängern einen für manche guten Rat: Oft nutzen Studenten oder junge Menschen in Ausbildung die Autos ihrer Eltern oder Großelotern. Wenn sie sich dann ihr erstes eigenes Auto leisten können, wird knappes Geld noch knapper, denn die Versicherung des ersten eigenen Autos ist sehr teuer.

Wie tief der Versicherungsneuling dafür in die Tasche greifen muss, kann von seiner bisherigen Fahrpraxis abhängen. Hat er in der Vergangenheit zum Beispiel regelmäßig das Auto seiner Eltern, Schwieger- oder Großeltern genutzt, kann er eventuell den Schadenfreiheitsrabatt dieses Wagens übernehmen.

Wie das geht? Der Verwandte muss - als bisheriger Anspruchsberechtigter - seinem Kfz-Versicherer mitteilen, dass er auf den Schadenfreiheitsrabatt (SF-Rabatt) des gemeinsam genutzten Pkw verzichtet. Im Gegenzug beantragt der künftige Versicherungsnehmer die Übernahme dieses Rabatts. Als Nachweis für die Dauer der Fahrzeugnutzung teilt er dem Versicherer zusätzlich mit, wie lange er einen Führerschein besitzt. Dieser Zeitraum entscheidet darüber, in welche SF-Klasse der neue Kfz-Versicherungsvertrag eingestuft wird.

von Ernst Bauer