Spurwechsler fahren mit hohem Risiko
Das passiert ständig auf der Autobahn: Zwei Fahrer wollen nahezu zeitgleich die Spur wechseln. Meist geht es glimpflich aus. Wenn es kracht, können beide zur Kasse gebeten werden.
Das jedenfalls hat das Amtsgericht Hamburg jetzt in ein Urteil geschrieben. Denn nach dem Unfall hatten beide Seiten behauptet, der jeweils andere Fahrer hätten die Spur gewechselt. Beweisen konnte jedoch keiner, was wirklich geschehen war. Selbst ein Sachverständiger konnte aufgrund fehlender Unfallspuren auf der Fahrbahn nicht feststellen, welches Auto den Fahrstreifen gewechselt hat. In der jetzt vom Deutschen Anwaltverein zitierten Entscheidung hatte der Fahrer eines Sattelzuges, der die linke Fahrspur benutzte, eine Kollision mit einem auf der rechten Spur fahrenden BMW. Dabei entstand am Sattelzug ein Schaden von 3500 Euro. Den wollte der Halter des Brummi von der Fahrerin des BMW ersetzt bekommen, allerdings klagte er nur auf die Hälfte des Schadens.
Das Gericht gab seiner Klage statt, denn der Mann habe Anspruch auf die Hälfte des Schadens. Die Haftung wurde deshalb nach der sogenannten Betriebsgefahr der Fahrzeuge festgestellt, also der grundsätzlichen Gefährlichkeit, die von einem Fahrzeug ausgehen kann.
Interessant an diesem Urteil ist die Tatsache, dass hier die Betriebsgefahr bei beiden Autos gleich hoch eingestuft wurde. Normalerweise werden Lkws gefährlicher eingestuft als Personenwagen. Deshalb kam auch nur eine Haftungsverteilung von jeweils 50 Prozent in Betracht. (AZ; 16 C 38/15)