Verkehrssünden im Ausland: Hohe Strafen drohen
Rechtzeitig vor Beginn der Urlaubsreisezeit erinnert der ADAC daran, dass Verkehrssünden im Ausland teils mit drakonischen Strafen geahndet werden.
Mit Beginn der Reisesaison warnt der ADAC Urlauber vor teilweise heftigen Geldbußen bei Verkehrsverstößen. In einigen Fällen drohen sogar Haftstrafen. Besonders teuer wird es, wer betrunken am Steuer sitzt zu schnell fährt oder hinter dem Lenkrad telefoniert. Autoreisende sollten sich daher vorab über die Verkehrsvorschriften im jeweiligen Land informieren.
Die höchsten Bußgelder verlangen Norwegen, Schweden, die Niederlande, die Schweiz und Italien. Wer etwa das Tempolimit um 20 km/h überschreitet, muss in Norwegen mindestens 375 Euro bezahlen, in Schweden 250 Euro und in Italien 170 Euro. Das Verwarnungsgeld in Deutschland für einen vergleichbaren Verstoß fällt mit 35 Euro eher gering aus.
Besonders streng wird das Fahren unter Alkoholeinfluss geahndet, vor allem in Italien: Bei 1,5 Promille im Blut kann die Polizei das Fahrzeug enteignen, sofern Fahrer und Halter identisch sind. In Dänemark besteht eine ähnliche Regelung ab 2,0 Promille. In Schweden droht bei 1,0 Promille und in Spanien ab 1,2 Promille sogar eine Freiheitsstrafe.
Wer ohne Freisprecheinrichtung telefoniert, zahlt in Italien 160 Euro Bußgeld, in Dänemark 200 und in den Niederlanden 230 Euro. Auch Falschparken sollten Autofahrer nicht auf die leichte Schulter nehmen. In Spanien wird dies mit 200 Euro besonders kostspielig. In den Niederlanden kostet es mindestens 95 Euro und in Norwegen 80 Euro. Zum Vergleich: In Deutschland geht es bei 10 Euro los.
Ab einem Betrag von 70 Euro werden unbezahlte Strafen aus dem EU-Ausland hierzulande vollstreckt. Ausnahme ist Österreich: Hier beginnt die Grenze bereits bei 25 Euro. Für Verkehrsverstöße im Ausland gibt es keine Punkte in Flensburg. Ein von einer ausländischen Behörde ausgesprochenes Fahrverbot hat in Deutschland keine Auswirkung. Bei fehlerhaften Bußgeldbescheiden rät der ADAC, juristischen Beistand zu suchen und gegebenenfalls unverzüglich Einspruch einzulegen.
Wer Bußgelder sofort bezahlt, erhält nicht selten erhebliche Rabatte. Das gilt vor allem für Spanien, Italien und Frankreich.