Wildunfälle: Besondere Vorsicht in der Dämmerung
Besonders zu zwei Zeiten im Jahr droht die Gefahr, in einen Wildunfall verwickelt zu werden. Eine dieser Zeiten ist von April bis Mai. Wissenswertes zu diesem Thema gibt es hier.
Wildunfälle geschehen besonders häufig im April und Mai sowie im Spätherbst, aber auch sonst während des gesamten Jahres. Besonders in den Morgenstunden und am Abend müssen Autofahrer vorsichtig sein. Laut Unfallforschung der Versicherer (UDV) passieren die meisten Wildunfälle zwischen 5 und 8 Uhr sowie zwischen 17 Uhr und Mitternacht. Bei Dämmerung und Dunkelheit sind die Tiere am Straßenrand schlecht zu erkennen, gerade wenn ab Frühjahr die Vegetation austreibt und zusätzlichen Sichtschutz bieten kann.
Im vergangenen Jahr ereigneten sich laut Statistischem Bundesamt 2548 Unfälle mit Personenschaden, bei denen die Ursache Wild auf der Fahrbahn war. Damit stieg die Zahl im Vergleich zum Vorjahr um mehr als sechs Prozent. In etwa 80 Prozent der Fälle ereignet sich eine Kollision mit einem Reh, jedes zehnte Tier ist ein Wildschwein.
In Gegenden mit hoher Wilddichte erinnert das Gefahrenzeichen „Wildwechsel“ daran, aufmerksam zu sein und die Geschwindigkeit entsprechend anzupassen. Dennoch ist in Waldstücken und ländlichen Gegenden generell mehr Aufmerksamkeit gefragt. Bei einer Begegnung mit einem Reh oder Wildschwein auf der Straße, sollten Autofahrer in keinem Fall die Tiere überholen oder riskante Ausweichmanöver starten. Sie können dabei schnell die Kontrolle über das Fahrzeug verlieren und in den Gegenverkehr geraten oder gegen einen Baum prallen.
Überquert ein Tier die Fahrbahn und lässt es der nachfolgende Verkehr zu, gilt für Autofahrer, bremsen, abblenden und hupen, damit die Tiere fliehen können. Hier ist auch auf eventuell nachfolgende Tiere zu achten. Ist eine Kollision mit den querenden Tieren nicht mehr zu vermeiden, heißt es, Lenkrad festhalten und so stark wie möglich abbremsen. Wird dabei ein Wildtier verletzt oder getötet, wird die Unfallstelle abgesichert und die Polizei sowie Forstverwaltung informiert. Dies gilt auch, wenn das Tier nur verletzt oder in den Wald geflüchtet ist. Wer ein getötetes Tier mitnimmt, macht sich der Wilderei schuldig und muss mit empfindlichen Strafen rechnen.