Zurück

Wohnwagen und Wohnmobile reisefit machen

Nun rollen wieder Million Wohnmobile und Wohnanhänger in den Urlaub.. Ein guter technischer Zustand ist die Voraussetzung für eine sichere Fahrt in den Urlaub. Die KÜS-Prüfingenieure kennen aus den entsprechenden Hauptuntersuchungen die Besonderheiten und halten, pünktlich zu Beginn der Reisesaison, wertvolle Hinweise bereit.

 ©Dethleffs

Brems- und Lichtanlagen sind bei Caravans innerhalb der Hauptuntersuchung ein Thema. Aber auch Rost, defekte Leitungen und Probleme mit der Anhängertechnik kommen häufig vor. Deichsel, Stützrad, Abreißseil und Zugkugelkupplung - das sind typische Gefahrenquellen durch den unvermeidlichen Verschleiß. Und immer wieder die Reifen, besonders bei meist nur wenige Wochen im Jahr bewegten Fahrzeugen! 1,6 Millimeter Profiltiefe müssen es per Gesetz sein, 3 Millimeter empfehlen die KÜS-Prüfingenieure. Achtung: Caravans, die nach der neunten Ausnahmeverordnung der deutschen StVO eine 100-km/h-Zulassung haben, dürfen mit maximal sechs Jahre alten Reifen gefahren werden. Andernfalls gilt der Ausnahmestatus nicht. Das Reifenalter ist an der DOT-Nummer zu erkennen.

Fahrzeuge der Klasse M (Kraftfahrzeug zur Personenbeförderung) mit besonderer Zweckbestimmung - so definiert die Zulassungsverordnung Wohnmobile. Sie sind mindestens ausgerüstet mit Tisch, Sitzgelegenheiten, Schlafgelegenheiten, die u. U. tagsüber als Sitze dienen können, Kochgelegenheit und Einrichtungen zur Unterbringung von Gepäck und sonstigen mitgeführten Gegenständen. Der Tisch kann leicht zu entfernen sein, alle anderen genannten Ausrüstungsgegenstände müssen im Wohnbereich fest angebracht sein. Fehlt diese Ausrüstung auch nur zum Teil, kann bei der Hauptuntersuchung keine Plakette erteilt werden! Lichtanlage, Bremsanlage und Abgasanlage sind häufige Mängelquellen bei der Hauptuntersuchung. Wohnmobile sind häufig mit Reinforced-Reifen (Verstärkung an der Seitenflanke) und C-Reifen (Verstärkung in der Lauffläche) ausgerüstet. Diese Reifen verhalten sich sehr unterschiedlich. Bereifung am Wohnmobil muss einheitlich und der Luftdruck beim C-Reifen erheblich höher sein. Schlimmste Folge eines zu niedrigen Reifendrucks kann ein Reifenplatzer sein. Wohnmobile unterliegen bei der Hauptuntersuchung speziellen Regeln, da Mängel an Fahrzeugen mit so großem Ausmaß und Gewicht zu besonders gravierenden Verkehrsunfällen führen können. Wohnmobile bis 3,5 Tonnen müssen im Anschluss an die Erstzulassung nach 36 Monaten vorgestellt werden, danach alle 24 Monate. Fahrzeuge mit einem Gewicht zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen haben nach zwei Jahren ihren ersten HU-Termin, danach müssen sie weiterhin im Zwei-Jahres-Takt vorgestellt werden. Diese Regelung gilt bis zum sechsten Jahr, danach erfolgt eine jährliche Prüfung. Wohnmobile mit mehr als 7,5 Tonnen Gesamtgewicht müssen grundsätzlich alle 12 Monate zur Hauptuntersuchung.

Bei Caravan und Wohnmobil steht immer die Flüssiggasanlage im Fokus der Prüfer. Sie dient dem Betrieb der per Definition vorgeschriebenen Küchen-einrichtung (nicht dem Fahrzeugantrieb). Die Anlage muss spätestens alle zwei Jahre untersucht und eine Prüfbescheinigung ausgestellt werden. Wenn der Wohnraum mit dem Fahrgastraum verbunden, also nicht durch eine Wand getrennt ist, kann ohne eine Prüfbescheinigung über diese Gasanlage keine HU-Plakette erteilt werden. Gasflaschen, Gasflaschenkästen und die Entlüftungsöffnungen sollten frei zugänglich sein. Im Innenraum werden die Schlauchleitungen, Druckregler und die Anschlüsse der Gasflaschen (die höchstens zehn Jahre alt sein dürfen) auf Funktion und Dichtigkeit geprüft. Bei einem Brandschaden nehmen Versicherungen als erstes Einsicht in die Gasprüfbescheinigung vor. Diese Prüfung kann übrigens zusammen mit der Hauptuntersuchung durchgeführt werden.

Wenn diese Tipps bei den Vorbereitungen für die Reise mit Caravan und Wohnmobil Beachtung finden, steht einem unbeschwerten Urlaub nichts mehr im Weg.

von Gerhard Mauerer