Führerschein nun mit Automatik-Fahrzeug möglich
Kein Aprilscherz: Ab 1. April können Führerscheinprüflinge die Prüfung mit einem Automatik-Fahrzeug ablegen. Das bedeutet aber nicht, dass sie Fahrzeuge mit Schaltgetriebe fahren dürfen.
Gute Nachricht für Fahranfänger mit Kupplungs- und Schalthebel-Phobie. Ab dem 1. April kann die Fahrprüfung mit Automatikwagen absolviert werden, ohne dass hinterher – wie bisher üblich – die Fahrerlaubnis auf derart ausgestattete Modelle beschränkt bliebe. Künftig reichen zehn zusätzliche Fahrstunden mit Schaltgetriebe sowie eine 15 minütige „Testfahrt“ mit dem Fahrlehrer, um ein Auto mit klassischem Getriebe bewegen zu dürfen.
Das Verkehrsministerium rechtfertigt die heruntergeschraubten Anforderungen mit den Universalargumenten „Sicherheit“ und „Nachhaltigkeit“. Man will den Einsatz von „Fahrzeugen mit alternativen Antrieben und hochautomatisierten Fahrfunktionen“ in den Fahrschulen fördern. Mit anderen Worten: Die angehenden Autofahrer sollen sich gleich an Elektroautos und umfangreiche Assistenzsysteme gewöhnen, ohne in die Verlegenheit zu kommen, die grundlegenden Fertigkeiten am Steuer erst einmal ohne Assistenz erlernen zu müssen.