Kippt die neue StVO wegen eines Formfehlers?
Ende April trat zum Ärger vieler Autofahrer die Novelle der Straßenverkehrsordnung mit teils drastischen Maßnahmen bei Tempoüberschreitungen in Kraft. Doch ist sie überhaupt wirksam?
Nachdem es bei der Ende April in Kraft getretenen Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) zu Protesten wegen zu drastischer Maßnahmen bei gewissen Tempoüberschreitungen gekommen war und Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer einen Rückzieher machte, scheint es nun auch noch einen Verfahrensfehler zu geben.
„Wegen eines Formfehlers im Gesetzestext der Straßenverkehrsordnung sind wahrscheinlich nicht nur die neuen Fahrverbotsregeln unwirksam, sondern alle Änderungen des Bußgeldkatalogs vom April 2020“, teilte der ADAC mit. Nicht betroffen seien die Verhaltensregeln etwa in Bezug auf den Schutz von Radfahrern.
Erste Bundesländer sollen die Behörden bereits angewiesen haben, den alten Bußgeldkatalog für alle offenen Verfahren anzuwenden. Damit entsteht ein Flickenteppich. Zuvor hatten Automobilclubs ohnehin einen „Schwebezustand“ beklagt, nachdem Scheuer angekündigt hatte, die von vielen als zu drastisch empfundenen Erhöhungen der Strafen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen zu überarbeiten.
Der ADAC empfiehlt allen betroffenen Autofahrern, Einspruch gegen Bußgeldbescheide einzulegen, wenn die 14-tägige Einspruchsfrist noch nicht verstrichen ist. Gleichzeitig sollten sie wegen der unklaren Sachlage eine Änderung der Rechtsfolgen verlangen.