Nach Corona-Schließung: Autohäuser dürfen wieder öffnen
Zu den Lockerungsregelungen in der Corona-Krise gehört, dass Autohäuser in Deutschland wieder öffnen dürfen. Dies gilt unabhängig von der Größe des Autohauses.
Der Kfz-Handel atmet auf. Nach dem Beschluss der Bundesregierung und der Länder dürfen die Autohäuser und Verkaufsräume der Motorradhändler sowie Fahrradläden trotz Corona-Krise ab Montag, 20. April, wieder öffnen. Die genauen Bestimmungen legen die einzelnen Bundesländer fest, so dürfte Bayern voraussichtlich erst etwas später folgen.
Der Gesundheitsschutz von Kunden und Mitarbeitern werde bereits beim weiter gelaufenen Servicegeschäft in den Werkstätten erfolgreich praktiziert, sagte Jürgen Karpinski, Präsident des Zentralverbandes Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK). Daher sei das auch beim Autoverkauf problemlos möglich, begrüßte er das Vorgehen. Auch Reinhard Zirpel, Präsident des Importeursverband VDIK begrüßte die Entscheidung. Sie sei unter Berücksichtigung der vorgegebenen Maßnahmen zum Gesundheitsschutz von Mitarbeitern und Kunden „richtig und verantwortbar“ und trage zum Erhaltung von Arbeitsplätzen und Betrieben in der Autobranche bei.
Im Autohandel sind die Verhältnisse für die Einhaltung der Pandemie-Regeln günstig: Auf vergleichsweise großer Flächen finden sich meist nur wenige Kunden gleichzeitig. Die Mindestabstände zwischen einzelnen Personen von 1,5 bis 2 Metern können gewahrt werden. Warteschlangen an der Kasse, Gedränge an Regalen, das Wechseln von Einkaufswagen von Kunde zu Kunde sowie der ständige Austausch von Ware gegen Bargeld im persönlichen Kontakt kommen nicht vor.