Wenig Staus und Behinderungen am Wochenende
Auch am kommenden Wochenende werden Autofahrer in Deutschland in der Regel gut vorankommen. Das erwartet der ACE Auto Club Europa.
Auch Mitte April ist auf den Fernstraßen nur mit geringem Verkehrsaufkommen zu rechnen. Einzig vor Baustellen und im Falle eines Unfalls kann es gelegentlich zu Verzögerungen und Staus kommen. Lediglich am Freitagnachmittag ist mit Verzögerungen zu rechnen. Feierabend- und Wochenendpendlerverkehr machen sich bemerkbar. Bis in die frühen Abendstunden ist auf den Fernstraßen die Verkehrsdichte recht hoch und bei Störungen kann es schnell zu stockendem Verkehr und zu Staus kommen.
Vor allem am Sonntag kann es bei schönem Ausflugswetter auf den Nebenstrecken und in Richtung der Naherholungsgebiete etwas lebhafter zugehen und zu Verzögerungen kommen. Der große Andrang bleibt allerdings aus, die Situation auf den Straßen bleibt ruhig.
Der ACE rät weiterhin dazu, nur notwendige Fahrten zu unternehmen. Es bleibt für Verkehrsteilnehmende wichtig, sich vor Fahrtantritt über Beschränkungen und Regeln am Zielort und auf dem Fahrtweg zu informieren. Die Vorgaben können sich jederzeit auch regional schnell ändern. Für Fahrten innerhalb Deutschlands empfiehlt der ACE, die sich teilweise unterscheidenden Bestimmungen der jeweiligen Bundesländer zu kennen. Ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz und ein Ersatzexemplar für eine mitfahrende Person, sowie ein Mittel zur Händedesinfektion sollten bei jeder Fahrt mit an Bord sein. Bitte auch das Lenkrad, die Einstiegsgriffe, Griffe an Motorrad und Fahrrad sowie Auto- und Hausschlüssel regelmäßig desinfizieren.
Einen Überblick über alle derzeitigen Risikogebiete, den aktuellen Kenntnisstand über das Virus und Verhaltensempfehlungen stellt das Robert-Koch-Institut bereit. Der ACE Auto Club Europa fasst Reisewarnungen und häufig gestellte Fragen rund um die Corona-Pandemie übersichtlich auf seiner Webseite zusammen. Bitte achten Sie bei Auslandsfahrten unbedingt auf die bestehenden Reisebeschränkungen und Quarantäneregeln. Die genauen Bestimmungen hierzu finden sich beim Auswärtigen Amt.