Keine Sorge vor der HU
So mancher Wohnmobilist blickt mit Sorge auf die kommenden Monate. Viele Campingbusse mit Saison-Kennzeichen müssen vor der Überwinterung nochmals zur Hauptuntersuchung. Wer sich darauf gut vorbereitet, muss keine Angst haben. Wir checken das Procedere.
Etwas verwirrend ist die Regelung bei Wohnmobilen (und auch Wohnwagen) mit Saisonkennzeichen, etwa von April bis Oktober also 04 bis 10 im Kennzeichen. Wenn die Hauptuntersuchung außerhalb der Saison liegt, also etwa im Januar, muss das Fahrzeug nicht sofort geprüft werden, sondern im ersten Monate des Betriebszeitraums, in diesem Falle also im April
Zeitgleich wird die Abgasuntersuchung (AU) verlangt, diese kann bei den Prüfdiensten, aber auch in dafür zugelassenen Werkstätten erledigt werden. Dann muss man den AU-Bericht bei der HU vorlegen.
Wann die nächste Hauptuntersuchung fällig wird, zeigt die Plakette am hinteren Kennzeichen (für die AU gibt es am vorderen Kennzeichen keinen Hinweis mehr). Die obenstehende Zahl zeigt den Monat, die in der Mitte im kleinen Kreis das Jahr der fälligen Prüfung. Die Plakettenfarbe gibt schnelle Hinweise für kontrollierende Ordnungshüter: Grün bedeutet fällig in 2018, Orange in 2019, Blau in 202 und Gelb in 2021. Wer die HU um mehr als zwei Monate hinauszögert, muss eine erweitere Untersuchung machen lassen – das kostet dann 20 Prozent mehr.
Wenn bei einer HU zu viele Mängel festgestellt werden, muss man erneut vorfahren. Das kostet nicht nur unnötig viel Geld, sondern auch Zeit. Wer sein Auto vorher gründlich anschaut, kann sich manche Überraschung ersparen. So können auch Laien Mängel mit bloßem Auge erkennen, typischerweise bei der Beleuchtung oder bei den Reifen. Warndreieck, Warnwesten, Verbandkasten – alles muss ok und schnell erreichbar sein.
Einige der Prüforganisationen halten dafür ausführliche Checklisten bereit. Wer diese sorgfältig abarbeitet, kann beruhigt vorfahren. Auf jeden Fall muss die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) und, sofern schon erledigt, auch die AU-Bescheinigung mitgebracht werden. Eine gute Checkliste fanden wir bei der GTÜ auf
https://www.gtue.de/sixcms/media.php/771/gtue-hu-checkliste-caravan.pdf
und beim TÜV Süd auf
https://www.tuev-sued.de/uploads/images/1329474197705233710079/checkliste-hu-pkw.pdf
Eine weitere wichtige Prüfung dient der Sicherheit, wenn im Auto Flüssiggas verwendet wird. Egal, ob im Herd oder zur Heizung. Bei Neufahrzeugen ist die erste Gasprüfung schon nach zwei Jahren notwendig. Dafür gibt es eine gesonderte Plakette, die am Heck des Autos neben oder in der Nähe des Kennzeichens kleben sollte. Eine Gasprüfung kostet für einen Bulli heute zwischen 45 und 55 Euro. Geprüft werden alle zugänglichen festen Leitungen mit Verschraubung, alle Ventile, die standfeste Halterung der Gasflaschen, die nach unten offene Entlüftung und die davor notwendige schwellenartige Erhöhung (z.B. im Kleiderschrank), das Alter der flexiblen, orangefarbenen flexiblen Leitungen. Das danach ausgestellte gelbe Gasprüfungsdokument umfasst mehrere Seiten, die Prüfung dauert eine halbe Stunde. Wir empfehlen, das Gasdokument ebenfalls mit zur HU zu nehmen, auch wenn es der Prüfer nicht unbedingt sehen möchte.
Zum Schluss noch ein Tipp:] Nicht ohne Termin vorfahren, sonst ist mit Wartezeiten und auch mit manchmal unwirschem Personal zu rechnen.