Vor Auslandsreise Krankenversicherung checken
Rechtzeitung vor den großen Ferien hat die Stiftung Warentest 92 Auslandskrankenversicherungen von 43 Anbietern verglichen. Dabei stellte sich heraus: Umfassender Krankenversicherungsschutz für Auslandsreisen ist oft günstig. Und die Tarife werden immer besser – ein Wechsel kann sich lohnen! Sehr guten Schutz für Einzelpersonen gibt es bereits ab rund 8 Euro jährlich. Familien können sich für unter 20 Euro pro Jahr umfassend versichern. Insgesamt der verglichenen 52 Tarife bieten sehr guten Schutz, nur ein Tarif ist mangelhaft.
Gesetzlich Krankenversicherte sollten vor ihrer Reise unbedingt eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung abschließen. Denn die gesetzliche Krankenkasse zahlt im Ausland nur für ambulante und stationäre Behandlungen, wenn der Versicherte sich innerhalb der EU und in Staaten aufhält, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht.
Auch für Privatversicherte lohnt sich die Auslandsreise-Krankenversicherung, da nicht jede private Krankenversicherung den vollen Schutz im Ausland bietet. Der Leistungsumfang ist vom jeweiligen Vertrag abhängig. Ein weiteres Argument für eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung: Mit ihr verlieren Privatversicherte ihren möglichen Anspruch auf Beitragsrückerstattung am Jahresende nicht, wenn sie im Ausland krank werden. Mit ausführlichen Tabellen dokumentiert die Stiftung, welcher Versicherer im Notfall zahlt – oder auch nicht. So gibt es beispielsweise keinen Schutz, wenn der Zweck der Reise die Behandlung ist oder für Behandlungen, bei denen schon vor der Reise klar war, dass sie während der Reise stattfinden müssen.
Umfangreiche Checklisten zum Download
Prinzipiell ist aber mit einer Auslandskrankenversicherung jeder auf Reisen geschützt. Wer in der Ferne krank wird, muss sich dann keine Sorgen über die Kosten machen. Ob als Jahrespolice oder für einzelne lange Reisen: Ein Reiseschutz ist unerlässlich. Manchmal ist eine Auslandskrankenversicherung auch als Zusatzleistung in Kreditkarten enthalten. Das kann reichen. Der Schutz kann aber auch Lücken enthalten, wenn die Bedingungen nicht an aktuelle Standards angepasst wurden. Auch wer einen älteren Vertrag hat, sollte den Schutz überprüfen, da sich der Leistungsumfang in den letzten Jahren in vielen neuen Tarifen verbessert hat.
Wenn Sie herausfinden möchten, ob der Schutz ihrer bisherigen Auslandskrankenversicherung oder die Versicherung über die Kreditkarte ausreicht, sollten Sie sich die Bedingungen schnappen und Punkt für Punkt durchgehen. Dabei hilft die Checkliste der Stiftung, die man gegen Gebühr freischalten und downloaden kann. Sie nennt die wichtigsten Merkmale eines guten Reiseschutzes bei Auslandskrankenversicherungen. Sie finden dort zunächst Prüfpunkte für Versicherungsschutz, den Sie im Rahmen eines Kreditkartenvertrages haben. Darunter finden sie Prüfpunkte, die für alle Policen wichtig sind.
Wir haben nachfolgend die wichtigsten Prüfpunkte als Fragen zum Selbstcheck aufgelistet:
Schutz per Kreditkarte?
Sie haben eine Auslandskrankenversicherung über die Kreditkarte? Beinhaltet die Kreditkarte überhaupt eine Auslandsreise-Krankenversicherung? Einige Kreditkarten tragen Zusätze wie „Reise“ oder „Travel“ im Namen oder werden von Reiseveranstaltern angeboten. Verlassen Sie sich nicht darauf, dass solche Karten umfänglichen Schutz auf Reisen bieten. Manchmal ist über solche Karten nur der Reiserücktritt versichert.
Wer ist versichert und bis zu welchem Lebensjahr? Nur der Karteninhaber oder auch Familienmitglieder? Sind diese geschützt, wenn sie ohne den Karteninhaber verreisen? Reicht der Schutz für die geplante Reisedauer? Und sind auch Reisen versichert, die nicht mit der Karte bezahlt wurden?
Jede Bedingung prüfen
In den Allgemeinen Bedingungen kann man ebenfalls entscheidende Unterschiede feststellen, beispielsweise bei der Selbstbeteiligung oder bei Obergrenzen für die Erstattung der Krankheitskosten.
Auch beim Krankenrücktransport, sofern er medizinisch sinnvoll oder ärztliche verordnet ist, kommt es zu unterschiedlichen Leistungen, vor allem, wenn es um die Frage geht, so – am Urlaubsort oder daheim – das naheliegendste geeignete Krankenhaus ist.
Letztlich sind auch bei den „Medizinische Leistungen“ einige Stolperfallen in manchen Verträgen zu finden, - beispielsweise ob Sportverletzungen mitversichert sind oder nicht und ob einzelne Erkrankungen von vornherein ausgeschlossen sind. Davon können vor allem ältere Menschen betroffen sein, denn viele von ihnen haben mehrere Erkrankungen sein vielen Jahren, sind aber gut eingestellt. Bei chronisch kranken Menschen lassen sich Versicherer viel einfallen, damit sie nicht leisten müssen. Auch Schwangere sollten sich vor Reiseantritt bei ihrer Gesellschaft erkundigen, ob der Schutz auch bei Frühgeburten gilt und inwieweit das Neugeborene auch unter den Schutz fällt.